Sowohl die Neuerrichtung, der Austausch und die Überprüfung von Gas- und Ölheizgeräten, als auch die jährlich für diese Anlagen vorgeschriebene Wartung und Reinigung der Feuerstätten gehören zu unserem Leistungsspektrum. Eine gut gewartete Heizungsanlage schont durch geringeren Energieeinsatz und weniger Immissionsausstoß auch die Umwelt. Bei Störungen an Ihren Feuerstätten sind wir selbstverständlich auch außerhalb unserer Geschäftszeiten für Sie erreichbar.
Gerne beraten wir Sie in diesem Bereich über eine energieeffiziente Heizungsanlage und empfehlen Ihnen, beim Austausch des Wärmeerzeugers oder der Heizflächen einen hydraulischen Abgleich durchzuführen.
Nach TRGI (Technische Regel für Gas-Installation) unterliegen Gasinnenleitungen einer jährlich wiederkehrenden Sichtkontrolle, wobei auf Gasgeruch zwingend zu achten ist. Diese Kontrolle ist immer zu protokollieren. Nach der Erstinstallation einer Gasanlage ist deren Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit alle 12 Jahre durch ein Vertragsinstallationsunternehmen zu prüfen und zu protokollieren. Jegliche Arbeiten und Änderungsarbeiten an der Gasanlage (Gasleitungen und Gasgeräte einschließlich der Einrichtung zur Verbrennungsluftzufuhr und der Abgasführung) sind ausschließlich dem konzessionierten Fachhandwerk vorbehalten.
Wichtige Information und Verhaltensregeln bei Gasgeruch im Haus:
- Türen und Fenster weit öffnen, für Durchzug sorgen, Räume mit Gasgeruch meiden!
- Offenes Feuer vermeiden, ggf. löschen, nicht rauchen, kein Feuerzeug benutzen!
- Keine elektrischen Schalter, keine Stecker, keine Klingeln, keine Telefone und andere Sprechanlagen im Haus benutzen!
- Gaszähler-Absperreinrichtung oder auch Hauptabsperreinrichtung (HAE, "Feuerhahn") schließen!
- Andere Hausbewohner warnen, aber nicht klingeln und Gebäude verlassen!
- Den Bereitschaftsdienst des Netzbetreibers von einem Telefonanschluss außerhalb des Hauses benachrichtigen!
- Bei hörbarem Ausströmen unverzüglich das Gebäude verlassen, Betreten durch Dritte verhindern, Feuerwehr und Polizei von außerhalb des Gebäudes alarmieren!
Bei Gasgeruch aus nicht zugänglichen Räumen Feuerwehr bzw. Polizei alarmieren!